Rechtsprechung
   BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 1990/96; 2 BvR 75/94   

Zweithörer [BVerfG]

Art. 10 GG, polizeiliches Mithören im Einverständnis mit dem Fernsprechteilnehmer;

§ 92 BVerfGG, Substantiierungserfordernis, fehlende Beifügung der Revisionsbegründung

Volltextveröffentlichungen (6)

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund mitgehörter Telefonate

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen strafrechtliche Verurteilungen aufgrund mitgehörter Telefonate

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 3556
  • NStZ 2000, 488
  • JR 2000, 467
  • StV 2000, 467
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Wird zitiert von ... (10)  

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  • BVerfG, 14.12.2004 - 2 BvR 1249/04  

    Verfassungsbeschwerde von Magnus Gaefgen erfolglos

    In derartigen Konstellationen hat er deshalb unter Berücksichtigung der Rechtsansicht der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen die Frage zu behandeln, welche Folgerungen sich aus dem Verfahrensverstoß im Ermittlungsverfahren für die Verwertbarkeit der dabei gewonnenen Erkenntnisse in der Hauptverhandlung und im Urteil ergeben (vgl. die Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2017/94 -, StV 2000, S. 233 , und vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NStZ 2000, S. 488).
  • BVerfG, 09.02.2007 - 1 BvR 217/07  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Gerichtsentscheidungen über das

    Das setzt insbesondere auch eine substantiierte Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung voraus (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 und 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3556 f.).
  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 663/10  

    Verwertbarkeit von Telekommunikationsdaten nach der einstweiligen Anordnung des

    Vielmehr wäre bei der nach gefestigter Rechtsprechung in einem solchen Fall gebotenen Abwägung zwischen den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen und dem Interesse der Allgemeinheit an einer funktionsfähigen Strafrechtspflege und effektiven Strafverfolgung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2010 - 2 BvR 2101/09 - Rn. 43 ff., NStZ 2011, 103; BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08, NJW 2008, 3053; BVerfG, Beschluss vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96, NJW 2000, 3556; BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, NStZ 2010, 44 mwN; Nack in KK-StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10) auch in den Blick zu nehmen, dass jedes Beweisverbot die Beweismöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Erhärtung oder Widerlegung des Verdachts strafbarer Handlungen einschränkt und so die Findung einer materiell richtigen und gerechten Entscheidung beeinträchtigt; ein Beweisverwertungsverbot stellt von Verfassungs wegen mithin eine begründungsbedürftige Ausnahme dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 2 BvR 2438/08, NJW 2010, 287 mwN; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2009 - 2 BvR 2225/08, wistra 2009, 425).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94  

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verwertbarkeit von Angaben eines Beschuldigten in einem Strafverfahren, die dieser aus Anlass eines von der Polizei initiierten Telefonats gegenüber einem Dritten gemacht hat (so genannter Zweithörer-Fall, vgl. auch 2 BvR 1990/96).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 3 Ss 85/08  

    Fair Trial, Nemo-Tenetur-Grundsatz, Belehrung, qualifizierte Belehrung,

    Aus der bloßen Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot (BVerfG NJW 2000, 3556, 3557; EGMR NStZ 2008, 699, 701).
  • OLG Koblenz, 06.06.2002 - 1 Ss 93/02  

    Durchsuchung, Anordnungskompetenz, Gefahr im Verzug, objektive Willkür,

    Dem deutschen Strafverfahrensrecht ist ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften (wie § 105 Abs. 1 StPO) ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich ziehe, fremd (BGH StV 99, 185, 187; s. a. BVerfG NJW 00, 3557; StV 00, 467, 468: "Aus der Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung folgt nicht ohne weiteres ein Beweisverwertungsverbot").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 1 A 992/06  
    vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27. April 2000 - 2 BvR 1990/96 -, NJW 2000, 3556, und vom 22. Mai 2000 - 2 BvR 291/92 -, NJW 2000, 3557.
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